Bei allen eingetragenen Vereinen gibt es Satzungen, die die Geschicke und die Arbeit der Vereine in die richtigen Bahnen lenken sollen.

Ein Unterpunkt in der Satzung des TV Unterboihingen (diese können Sie im Punkt „Mitglied werden“ komplett ersehen) beschreibt die Funktion und die Aufgaben des Hauptausschusse des Vereines.

1) Den Hauptausschusses bilden:

a) Die Vorstandsmitglieder
b) Die Abteilungsleiter
c) Der Jugendvertreter (im Höchstfall 2 Mitglieder)
d) Die Beisitzer (mindestens 2 höchstens 25)

Kinder und Jugendliche können nicht auf die unter 10 a), 10 b) und 10 d) genannten Positionen gewählt werden.

2) Der Hauptausschuss erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögen.

3) Der Hauptausschuss ist mindestens einmal im Quartal vom 1. Vorsitzenden, bei Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied einzuberufen.

4) Der Hauptausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Hauptausschussmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Beschlüsse des Hauptausschusses ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
5) Die Beisitzer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Jugendvertreter werden von der Jugendversammlung auf 2 Jahre gewählt.
Scheidet während des Geschäftsjahres ein Mitglied aus dem Hauptausschuss aus, so wird es durch Zuwahl des Hauptausschusses ersetzt.
Scheidet während des  Geschäftsjahres der Jugendvertreter aus dem Hauptausschuss aus, so wird er durch Zuwahl des Jugendausschuss ersetzt.
Beim Ausscheiden des 1. Vorsitzenden ist jedoch unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die einen neuen Vorsitzenden zu wählen hat.
6) Der Hauptausschuss ist ehrenamtlich tätig.

Gesamte aktuelle Vorstandschaft und Hauptausschuss

(Stand: 17.03.2023)

Weitere Abteilungsvertreter (Beisitzer)